Aufbewahrungsfristen & Datenschutz bei Bewerbungen
Warum gibt es Aufbewahrungsfristen?
Der Schutz der Personendaten von Jugendlichen und Bewerbenden hat bei Yousty höchste Priorität. Gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSG) dürfen personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Unser System verwaltet die Löschfristen für Bewerbungsunterlagen daher automatisch, sodass dein Unternehmen datenschutzkonform arbeitet, ohne manuelle Löschungen vornehmen zu müssen.
Die Fristen im Überblick
Sobald eine Bewerbung einen definitiven Status erhält, greifen die folgenden automatischen Aufbewahrungsfristen:
Absagen (6 Monate):
Bewerbungen, die eine Absage erhalten haben, werden nach 6 Monaten automatisch anonymisiert bzw. vollständig aus dem System gelöscht. Diese Frist gewährt dir ausreichend Zeit für allfällige Rückfragen von Bewerbenden, entspricht aber dem Grundsatz der Datensparsamkeit.
Zusagen (18 Monate):
Bewerbungen von Kandidierenden, die eine Zusage für eine Lehrstelle erhalten haben, bleiben 18 Monate im System gespeichert. Diese längere Frist stellt sicher, dass alle Unterlagen während der gesamten Phase von der Vertragsunterzeichnung bis hin zum Start der Lehre und der Probezeit griffbereit bleiben.
Was passiert nach Ablauf der Frist?
Nach Ablauf der jeweiligen Frist (6 bzw. 18 Monate) werden die personenbezogenen Daten sowie sämtliche hochgeladenen Dokumente (Lebenslauf, Zeugnisse, Motivationsschreiben) unwiderruflich aus dem System entfernt.